Siegendorf beendet Auseinandersetzung mit ÖFB und BFV

Siegendorf beendet Auseinandersetzung mit ÖFB und BFV

ASV fokussiert sich auf die "sportliche Lösung"

Bekanntlich hatte das Präsidium des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) am 15.04.2020 den Beschluss gefasst, die Meisterschaft im gesamten Amateurbereich ohne Wertung abzubrechen: Es gibt keinen Meister und keine Absteiger, die Saison 2019/2020 der Burgenlandliga hat praktisch nie stattgefunden. Der persönliche und wirtschaftliche Einsatz nicht weniger Vereine mit berechtigten Aufstiegschancen und der nimmermüde Einsatz vieler Funktionäre  bleiben "unbelohnt".

Wie etliche andere Vereine hat daraufhin auch der ASV Siegendorf am 05.06.2020 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Klage gegen den ÖFB und den Burgenländischen Fußballverband (BFV) sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend die Anfechtung des ÖFB-Präsidiumsbeschlusses vom 15.04.2020 und - als letzter Tabellenführer der Burgenlandliga vor dem Abbruch - die Durchsetzung der Teilnahme des ASV Siegendorf an der Meisterschaft der Regionalliga Ost in der nächsten Spielsaison eingereicht.

Der Vorstand des ASV Siegendorf hat am letzten Wochenende den einstimmigen Beschluss gefasst, sämtliche gegen den ÖFB und den BFV eingeleiteten Rechtsschritte mit sofortiger Wirkung zu beenden. Gestern früh hat der Rechtsvertreter des ASV Siegendorf Klage und Antrag beim LG für ZRS Wien zurückgezogen, wovon gleichzeitig auch der Gegenvertreter informiert wurde. Überdies hat der ASV Siegendorf hievon den BFV mit Schreiben vom 22.06.2020 verständigt und darin betont: "Im sportlichen und wirtschaftlichen Interesse in so schwierigen Zeiten wie diesen, insbesondere im Interesse und zum Wohle des Burgenländischen Fußballverbandes, all seiner ohnehin mit den Folgen der Coronavirus-Pandemie kämpfenden Mitgliedsvereine und insbesondere der Teilnehmer der Burgenlandliga möchte der ASV Siegendorf seine Energie nicht in womöglich zeit- und kostenintensive Gerichtstermine investieren. Unser Ziel sind drei Punkte auf dem grünen Rasen nach einem fairen und mitreißenden Wettkampf vor begeisterten Zuschauern und nicht ein - letztlich raffinierter - Prozessgewinn nach jahrelangen Streitigkeiten. Schon gar nicht möchte der ASV Siegendorf für ein mögliches "spielplantechnisches Chaos" (Zitat der Rechtsvertreter des ÖFB in der Klagsbeantwortung) in der Burgenlandliga bzw im gesamten Fußballsport verantwortlich sein."

Für Präsident Peter Krenmayr waren für die Klagsrücknahme somit "sowohl wirtschaftlich, als auch sportliche Überlegungen und vor allem die mit einer Prozessfortführung verbundenen Risiken (Auslosungs- und Terminchaos) nicht nur für den ASV Siegendorf, sondern auch für viele Vereine in der Burgenlandliga ausschlaggebend. Außerdem wollen wir in wirtschaftlich schwierigen Coronazeiten für Vereine in der Burgenlandliga und Regionalliga nicht "schuld" für nachteilige Auswirkungen und den damit verbundenen, vor allem wirtschaftlichen Nachteilen für all die Vereine in diesen beiden Ligen sein. Hier geht Gemeinwohl der gesamten Fußballfamilie vor dem Eigeninteresse eines Vereins!"

Der ASV Siegendorf wird seine Chance auf einen möglichen Aufstieg in die Regionalliga Ost alleine auf sportlichem Wege verfolgen und erwartet sich den baldigen Beginn einer erneut spannenden und hoffentlich auch "geisterfreien" Burgenlandliga-Saison 2020/21.

Wie schon berichtet, hat der ASV Siegendorf seine Kaderplanungen für die kommende Saison bereits abgeschlossen. Trainer Josef Kühbauer wird noch bis Ende dieser Woche das "postsaisonale" Training leiten, ehe es für die Spieler für rund drei Wochen in die Sommerpause geht.

Damit verbunden ist - wie Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler in der ORF-"Pressesendung" letzten Sonntag ankündigte - die Hoffnung auf weitere Lockerungen für Mannschafts- und Kontaktsportarten im Freien ab dem 1. Juli. Zu hoffen bleibt auch noch, dass die derzeit schwer praktikablen Bestimmungen des § 10 der COVID-19-Lockerungsverordnung für Sportveranstaltungen ebenfalls überarbeitet werden: Für Spiele mit über 100 Zuschauern hat nämlich jeder Verein einen hiefür verantwortlichen "COVID-19-Beauftragten" zu bestellen und ein "COVID-19-Präventionskonzept" auszuarbeiten und umzusetzen, welches Konzept Regelungen zur Steuerung der Besucherströme, zum Verhalten bei Auftreten einer Coronavirus-Infektion, über die Nutzung der WC-Anlagen sowie die Verabreichung von Speisen und Getränken bei der Kantine zu enthalten hat. Welcher Funktionär will als "COVID-19-Beauftragter" schon dafür - unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen - haftbar sein, wenn dabei irgendetwas "schiefgeht"?




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