Unser Covid-19-Präventionskonzept
Abstand halten
Hinweis-Plakat

Unser Covid-19-Präventionskonzept

Siegendorf setzt Maßnahmen für kommenden Spielbetrieb um

 Vom Lockdown zur "neuen Normalität"? 

Am 7. März heurigen Jahres hat der ASV Siegendorf sein letztes Spiel bestritten (4:0 gegen Eltendorf). Danach kam der Coronavirus bedingte "Lockdown" und der Abbruch der Meisterschaft der Burgenlandliga. Peau á peau wurden von der Bundesregierung die Vorschriften gelockert. Seit 29. Mai war wenigstens - zunächst unter Einhaltung einer 2 m-Distanz - ein Trainingsbetrieb wieder möglich. Seit dem 1. Juli können die Spieler mit Körperkontakt trainieren und auch wieder Fußballspiele vor Zuschauern stattfinden - allerdings noch mit zum Teil nicht unerheblichen Einschränkungen bzw Vorgaben.
Die Covid-19-Lockerungsverordnung, BGBl Nr. II 197/2020 idF BGBl Nr. II 342/20, sieht für Sportveranstaltungen und den Kantinenbetrieb zusammenfassend Folgendes vor:
1) Allgemein:
a) Für den Sportplatz (Freiluftbereich) gilt:
Beim Betreten (und für uns auch beim weiteren Aufenthalt bis zum Verlassen der Sportanlage) ist gegenüber nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten (§ 2 Abs 1). 
b) Für die Kantine (Innenbereich mit Sitzplätzen bzw. Stehpulten) gilt: 
Hier gilt im Prinzip dasselbe: Vom "erstmaligen" Betreten der Kantine bis zum Sitzplatz bzw Stehpult und beim Verlassen "des Verabreichungsplatzes" hat der Sportplatzbesucher ("Kunde") gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, ebenfalls einen Abstand von mindestens  1 m einzuhalten (§ 6 Abs 5).
Zwischen den Tischen und Stehpulten ist so viel Platz zu belassen, "dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens 1 m besteht" (§ 6 Abs 4); das gilt auch, wenn Tische und Stehpulte im Außenbereich der Kantine platziert sind.
Speisen und Getränke dürfen nicht unmittelbar vor der Ausgabestelle konsumiert werden (§ 6 Abs 3).

Auf den Punkt gebracht gilt für Ihre eigene Sicherheit:

  • Stets 1 m Abstand halten, aber nicht unbedingt (mehr) in der gemeinsamen Gruppe am Tisch oder Stehpult!
  • Und als plakatives Beispiel: Keine "Spritzerrunden" oder "Wurstsemmel essen" direkt an der Theke!

2) Vom 1.7.2020 bis 31.7.2020 gilt (§ 10 Abs 2) - das ist im wesentlichen für viele Vereine die Vorbereitungsphase:
a) Spiele nur mit Stehplätzen sind bis maximal 100 Zuschauern erlaubt, bis auf die grundsätzliche Abstandsregel ohne weitere spezifische Maßnahmen.
b) Spiele "mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen" im Freien (zB auf der Zuschauertribüne) sind sogar "mit bis zu 500 Personen zulässig" (inkl. Stehplatzbesucher).
3) Ab dem 1.8.2020 gilt erweiternd (§ 10 Abs 3) - das ist schon oft die Phase des Beginns der ersten Bewerbsspiele:
a) Spiele nur mit Stehplätzen sind nun bis maximal 200 Zuschauern erlaubt, Abstand ist natürlich einzuhalten.
b) Spiele mit Sitzplätzen im Freien sind sogar "mit bis zu 750 Personen" (inkl. Stehplatzbesucher) zulässig.
Das klassische Testspiel mit einer Handvoll Kiebitzen (ab 1.7 bis 100 Zuschauer und ab 1.8. bis 200 Zuschauer) bereitet daher kein Kopfzerbrechen für die Funktionäre.
Ab erwartete 101 bzw 201 Zuseher (der erfahrene Funktionär hat hier Vergleichswerte aus den Vorjahren heranzuziehen) und somit für viele Vereine insbesondere in der Burgenlandliga ab Beginn der Cup- und Meisterschaftsspiele, mitunter auch schon bei Testspielen, "hat jeder Veranstalter einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen" (§ 10 Abs 5 der COVID-19-LV).


 Das COVID-19-Präventionskonzept des ASV Siegendorf/Zuschauer gemäß § 10 Abs 5 der COVID-19-LV 

Der ASV Siegendorf bestreitet am kommenden Freitag, den 17. Juli, 19.00 Uhr, sein erstes Vorbereitungsspiel gegen den SC Wiener Neustadt, bei dem vielleicht sogar mehr als 100 Zuschauer kommen könnten. Der ASV Siegendorf hat daher vorsorgehalber in den letzten Tagen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und zu Ihrer und unser aller Gesundheit und Sicherheit bereits ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und auch einen COVID-19-Beauftragten "aus der Branche" namhaft machen können. Wir wollen Ihnen hiermit unser COVID-19-Präventionskonzept kurz in den wesentlichen Punkten vorstellen:

  1.  Zunächst haben wir unsere Hausordnung überarbeitet und den COVID-Vorschriften angepasst. Mehrere Exemplare werden auch auf unserer Sportanlage zur Einsichtnahme aufliegen.
  2. Personen, die bereits Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, dürfen die Sportanlage nicht betreten. Personen, die sich sonst krank fühlen, wird empfohlen, dem Spiel fern zu bleiben.
  3. Beim Eingang (Schwimmbadseite) werden "zur Lenkung der Besucherströme" zwei getrennte Kassen stehen. Kassiere und Ordner werden mit gelben Warnwesten und Mund-Nasen-Schutz ausgerüstet sein. Desinfektionsmittel werden bereit stehen.
  4. Auf der Zuschauertribüne sind jene Sitzplätze gekennzeichnet, die verwendet werden dürfen, und zwar mit Abstandsmarkierungen zum Nachbarsitzplatz. Die Stehplatzmöglichkeiten auf der Tribüne sind ebenfalls mit Abstandshinweisen gekennzeichnet. 
  5. Bei den Kantinen und in deren Nahbereich wird mit Plakaten und Hinweisschildern immer wieder auf die Einhaltung des Mindestabstandes sowie auch darauf hingewiesen, dass Speisen und Getränke nicht unmittelbar vor den Kantinen konsumiert werden dürfen. Auf dem Boden vor der Kantine befinden sich ebenfalls Abstandsmarkierungen. 
  6. Auch das Kantinenpersonal ist mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgerüstet. Einweghandschuhe liegen parat. Weiters stehen auch bei den Kantinen vermehrt Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  7. Schützen wir uns alle gegenseitig, indem wir nur in unsere Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten.
  8. Die mit gelber Warnweste und Armbinden ausgestatteten Ordner überwachen die Abstandsregeln und sorgen für die regelmäßige Reinigung der Geländer, der Handläufe bei den Stiegenabgängen auf der Tribüne und der Türklinken bei den sanitären Anlagen. In den WC-Anlagen befinden sich nicht nur Seifenspender sondern auch Desinfektionsmittel.
  9. Mit Lautsprecherdurchsagen wird laufend auf die Vorsorgemaßnahmen und Einhaltung der Abstandsregeln aufmerksam gemacht.
  10. Im Innenbereich der Hauptkantine sind die Tische und Stehpulte - wie schon in der Vergangenheit - weit auseinander platziert. Achten Sie beim Betreten ebenfalls auf den Einmeter-Abstand! Desinfektionsmittel können auch dort verwendet werden.
  11. Nach Spielende kann die Sportanlage auch über den 2. Ausgang bei der Hauptstraße verlassen werden.

Letztlich wird es natürlich auch in unserer Eigenverantwortung liegen, die Vorsorgemaßnahmen einzuhalten, damit nach dem Spielende alle wieder gesund nach Hause gehen zu können.


 Das COVID-19-Präventionskonzept des ASV Siegendorf/Sportler gemäß § 8 Abs 2 der COVID-19-LV 

Weiters hat der ASV Siegendorf bereits Anfang Juli auch ein Präventionskonzept für Sportler, Trainer und Betreuer erarbeitet.

Sämtliche Konzepte, Hausordnung und Beilagen (Flyer, Ankündigungen, Lautsprecherdurchsagen, Mitarbeiterliste, Trainings-Anwesenheitliste) veröffentlichen wir an dieser Stelle auch zum Download.

© mp, 13.07.2020; Updates: 17.07.2020 und 30.7.2020


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